Ordnung des Gemeinwesens für eine zivilisierte Welt, kurz die „Grundordnung“
1. Zur Sicherung eines zivilisierten Zusammenlebens organisieren sich die Menschen in regionale Verwaltungen oder Gemeinwesen, in Form von Staaten oder Staaten Verbunden. Die Interessenvertretung der Menschen erfolgt dabei über politische Parteien oder Interessengemeinschaften. Die Parteien oder politischen Interessengemeinschaften werden in freien und geheimen Wahlen, die in einem definierten Zeitraum stattfinden, gewählt.
2. Sollte eine einfache Mehrheit allein oder in einer Koalition erreicht werden, so sind die Partei bzw. Parteien oder die Interessengemeinschaft bzw. Interessengemeinschaften autorisiert, einen Aufsichtsrat zu bilden. Dieser Aufsichtsrat besetzt die regionale Verwaltung oder die Regierung über Ausschreibungen mit qualifizierten Fachleuten.
3. Die Ausübung der Verwaltungs- oder Regierungsmacht durch eine Person darf in Summe einen Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreiten. Die Parteien oder politischen Interessengemeinschaften sind den hier ausgeführten „Regeln“ verpflichtet und haben eine diesbezügliche Aufsichtspflicht gegenüber der Verwaltung oder Regierung.
4. Mitglieder der Parteien oder politischen Interessengemeinschaften können Aufgaben für den Aufsichtsrat übernehmen. Ihnen ist es nicht gestattet, in der Verwaltung oder Regierung selbst Führungsfunktionen auszuüben.
5. Die Verwaltung oder Regierung verwaltet das Gemeinwesen und erlässt Gesetze oder Vorschriften für das Gemeinwesen. Der Verwaltung oder Regierung ist eine Exekutive hinzugefügt, die die Gesetze und Vorschriften für das Gemeinwesen durchsetzt und kontrolliert und gegebenenfalls Übergriffe anderer Gemeinwesen abwehrt.
6. Verwaltungen oder Regierungen, die der „Grundordnung“ verpflichtet sind, bilden eine zivile internationale Staatengemeinschaft. Diese haben unter-einander uneingeschränkte Solidarität auszuüben.
