Zehn Regeln als Grundwerte für die Zivilisation, kurz die „Regeln“

1. Alle Menschen sind verpflichtet, das biologische Leben in ihrer Vielfalt gleichberechtigt zu erhalten und die Natur zu bewahren. Dabei hat der Mensch bei der Gestaltung des Lebens alles zu vermeiden, was eine nachhaltige Belastung oder Beschädigung der Natur darstellt.

2. Jeder Mensch hat die Pflicht, ein naturwissenschaftliches, sprachliches und ethisches Grundwissen zu erwerben. Die Gesellschaft hat diese kostenfrei den Menschen zur Verfügung zu stellen. Diese Bildung ist Voraussetzung für die Beteiligung an der Organisation der Gesellschaft.

3. Eine Überbevölkerung führt zwangsläufig zur Zerstörung der Natur. Ein unbegrenztes und unkontrolliertes Wachstum der menschlichen Bevölkerung zu Lasten des restlichen biologischen Lebens und der Natur ist zu verhindern. Global muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Menschen und der Natur gefunden werden.

4. Jeder Mensch hat Verantwortung für das Wohl seiner Heimatregion oder seines Heimatlandes und ist dieser Verantwortung auch verpflichtet.   

5. Das individuelle Eigentum von den Ressourcen des Lebens auf der Erde, wie Boden, Bodenschätze, Wasser, Wasserflächen, Luft, Luftraum usw., ist durch nichts legitimiert und ist durch kein Gemeinwesen zu erteilen. Das schließt nicht aus, dass diese Ressourcen durch Menschen genutzt werden. Die entsprechenden Nutzungsrechte, vergeben durch ein Gemeinwesen, müssen der Allgemeinheit einen Ertrag bringen. Die Vergabe von Nutzungsrechten des jeweiligen lokalen oder globalen Gemeinwesens ist in Bezug auf den Ertrag auch dem Wohl der gesamten Menschheit verpflichtet. Das trifft besonders auf Bereiche der Natur zu, die lokal nicht eindeutig einem Gemeinwesen zuzuordnen sind.

6. Kommunikationsnetzwerke, Maschinen, auch intelligente Maschinen, Waffen und Werkzeuge dürfen in einem Gemeinwesen nicht gegen Menschen oder für deren Ausforschung eingesetzt werden. Sie dürfen ausschließlich zur Verteidigung eines Gemeinwesens gegen Übergriffe eines anderen Gemeinwesens oder zur Durchsetzung der „Regeln“ innerhalb eines Gemeinwesens genutzt werden. Für diesen Einsatz muss eine umfassende Legitimation von der jeweiligen Gesellschaft eingeholt werden.

7. Menschen oder Gesellschaften erwerben Eigentum an Gütern wie zum Beispiel von Produktionsinstrumenten, Produkten oder von Bauwerken, dass durch ein Gemeinwesen legitimiert ist. Dieses Eigentum ist zu schützen.

8. Die physische und psychische Unverletzlichkeit eines jeden Menschen ist Voraussetzung für ein gedeihliches Gemeinwesen und ist zu schützen.

9. Die freie Meinungsäußerung ist das Grundrecht eines jeden, soweit sie die Integrität anderer Personen, Personengruppen oder Gesellschaften wahrt.

10. Jeder Mensch ist unabhängig von der Herkunft, Hautfarbe oder geschlechtlichen Identität gleich zu behandeln.

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